Das Hamburger Rettungsdienstgesetz gilt seit 2019, das Ende der Konzession im November 2023 ist seit vier Jahren klar. Falck hätte sich vorbereiten müssen. Wo ist das Problem?
Natürlich haben wir das Szenario vorbereitet. Die Zusammenarbeit mit der Hamburger Feuerwehr lief in den vier Jahren partnerschaftlich, vertrauensvoll und mit dem gemeinsamen Ziel, die Notfallrettung in Hamburg gemeinsam zu meistern.
Das Problem ist: Alle Akteure auf der operativen Ebene (Feuerwehr, Falck, Leitstelle, etc.) wissen, dass die Falck-RTW sowie alle anderen RTW unverzichtbar sind, um dieses Ziel zu erreichen. Daher sind alle Akteure fest davon ausgegangen, dass die Zusammenarbeit im Sinne der Menschen in Hamburg fortgesetzt wird. Die Politik schafft dafür den gesetzlichen Rahmen. Und sie schafft ganz konkret die Bedingungen der Ausschreibung für die RTW. Das Hamburger Rettungsdienst sieht private Anbieter im Hamburger Rettungsdienst ausdrücklich vor. Die Innenbehörde kann den Kreis der Anbieter beschränken auf gemeinnützige Unternehmen, die im Hamburger Katastrophenschutz mitwirken. Diese Beschränkung muss aber auch gerechtfertigt sein. Das ist sie im Moment nicht. Falck ist gemeinnützig und Falck hat in Hamburg eine Katastrophenschutzeinheit aufgebaut. Trotz der gegebenen Voraussetzungen und nachweislichen Leistungsfähigkeit, wird der Katastrophenschutz-Einheit von Falck die Anerkennung im Katastrophenschutz verweigert.
Die Innenbehörde schließt Falck aus formalen Gründen aus und limitiert den Kreis der Anbieter auf die Hilfsorganisationen. Damit diskriminiert die Innenbehörde Falck.