Fragen und Antworten zur Ausschreibung, ihren Auswirkungen und Falck im Hamburger Rettungsdienst.

FAQ

Das Hamburger Rettungsdienstgesetz gilt seit 2019, das Ende der Konzession im November 2023 ist seit vier Jahren klar. Falck hätte sich vorbereiten müssen. Wo ist das Problem?

Natürlich haben wir das Szenario vorbereitet. Die Zusammenarbeit mit der Hamburger Feuerwehr lief in den vier Jahren partnerschaftlich, vertrauensvoll und mit dem gemeinsamen Ziel, die Notfallrettung in Hamburg gemeinsam zu meistern.
Das Problem ist: Alle Akteure auf der operativen Ebene (Feuerwehr, Falck, Leitstelle, etc.) wissen, dass die Falck-RTW sowie alle anderen RTW unverzichtbar sind, um dieses Ziel zu erreichen. Daher sind alle Akteure fest davon ausgegangen, dass die Zusammenarbeit im Sinne der Menschen in Hamburg fortgesetzt wird. Die Politik schafft dafür den gesetzlichen Rahmen. Und sie schafft ganz konkret die Bedingungen der Ausschreibung für die RTW. Das Hamburger Rettungsdienst sieht private Anbieter im Hamburger Rettungsdienst ausdrücklich vor. Die Innenbehörde kann den Kreis der Anbieter beschränken auf gemeinnützige Unternehmen, die im Hamburger Katastrophenschutz mitwirken. Diese Beschränkung muss aber auch gerechtfertigt sein. Das ist sie im Moment nicht. Falck ist gemeinnützig und Falck hat in Hamburg eine Katastrophenschutzeinheit aufgebaut. Trotz der gegebenen Voraussetzungen und nachweislichen Leistungsfähigkeit, wird der Katastrophenschutz-Einheit von Falck die Anerkennung im Katastrophenschutz verweigert. 

Die Innenbehörde schließt Falck aus formalen Gründen aus und limitiert den Kreis der Anbieter auf die Hilfsorganisationen. Damit diskriminiert die Innenbehörde Falck.

Wo ist das Problem, wenn Falck die RTW nicht mehr besetzt? Andere Dienstleister übernehmen doch den Job.

Die Ausschreibung zersplittert einen zuverlässig funktionierenden Rettungsbetrieb mit 6 Rettungswachen und 9 RTW in 6 Teile (= Lose). Diese Lose sollen von verschiedenen Dienstleistern übernommen werden. Dieses Vorgehen gleicht einem Lotteriespiel mit höchstem Risiko zu Lasten der Hamburger Bevölkerung.
Die Innenbehörde behauptet, alle Lose würden vergeben und die RTW rollen weiter. Experten wissen schon jetzt, dass dies nicht der Fall sein wird. Die Gewinner der Ausschreibung müssten nicht nur Personal, sondern auch Immobilien und Rettungswagen binnen 3,5 Monaten beschaffen (Bindefrist Ausschreibung 31.07.2023 – Leistungsbeginn 17.11.2023!) Dies wird in einer Großstadt wie Hamburg nicht funktionieren.

Schon zum heutigen Zeitpunkt schaffen es die anderen Akteure im Hamburger Rettungsdienst nicht, verlässlich ihre Schichten zu besetzen (über 160 Schichten waren alleine in den ersten 8 Wochen 2023 nicht besetzt).

Ende 2022 gab es schon eine Ausschreibung über insgesamt 12 RTW. Bei dieser Ausschreibung konnten bis heute 2 Lose nicht besetzt werden. Zu diesen nicht vergebenen Losen kommen jetzt noch die 9 RTW von Falck.

Die Ausschreibung führt zu fehlenden Rettungswagen und damit zu einer Verschlechterung des Rettungsdienstsystem in Hamburg. Die Hilfsorganisation sind und werden leider nicht in der Lage sein, diese insgesamt 21 für sie zusätzlichen RTW verlässlich zu besetzen. Das schaffen sie jetzt ja schon nicht bei ihren Bestands-RTW.

Private Rettungsdienste wie Falck picken sich nur die Rosinen raus.

Nein, das ist nicht der Fall. Die Falck-RTW erhalten ihre Einsätze über die Leitstelle der Hamburger Feuerwehr. Hier legen die Disponenten fest, welche Rettungsmittel welche Einsätze übernehmen. 

Rettungsdienst soll eine hoheitliche Aufgabe sein. Private Dienstleister dürfen diesen nicht leisten.

Rettungsdienst ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe, auch wenn Falck oder andere Dienstleister beauftragt werden. Jeder Dienstleister benötigt eine wirtschaftliche Organisationsform für sein Leistungen. Dies ist in Hamburg die gemeinnützige GmbH.
Auch Hilfsorganisationen leisten den Rettungsdienst mit einer gemeinnützigen GmbH.
Es besteht kein Unterschied zur Beauftragung einer Hilfsorganisation.